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Bedingungen zum
Tankkartenantrag:
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen:
- Die AP-TRADING Kundenkarte, im
folgenden „Karte" genannt, wird von der AP-TRADING GmbH; 5081
Anif, Hellbrunnerstraße 18, im folgenden „Gesellschaft"
genannt, ausgegeben und verwaltet. Die Karte verbleibt im Eigentum der
Gesellschaft.
- Der Karteninhaber kann an AP-Stationen
bargeldlos Treibstoffe beziehen.
- Die Karte ist für
firmenmässige Nutzung geeignet Auf Wunsch können auch mehrere
Karten beantragt werden (z.B. pro Fahrzeug eine Karte). Pro Tankkarte
ist eine Kaution in Höhe von € 14,54 zu entrichten, die bei
der Rückgabe wieder erstattet wird.
- Die Gesellschaft kann die Ausstellung
der Karte ohne Angabe von Gründen verweigern.
- Die Karte hat einen vierstelligen
PIN-Code. Auf die Geheimhaltung des PIN-Codes ist unbedingt zu-achten.
Die Haftung für missbräuchliche Verwendung hegt beim
eingetragenen Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl oder
missbräuchlicher Verwendung der Karte ist der Karteninhaber
verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich
zu verständigen. Die Gesellschaft kann dem Karteninhaber die damit
verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
- Der jeweilige Rechnungsbetrag wird
14-tägig vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht. Kann; aus
welchen Gründen auch immer, eine Abbuchung nicht durchgeführt
werden, wird die Karte gesperrt und die anfallenden
Rückbuchungsgebühren der Bank sowie eine Sperrgebühr in
Rechnung gestellt. Weiters wird die Bezugsmitteilung (Mahnung) per Post
zugestellt. Die Gesellschaft behält sich in solchen Fällen
das Recht vor,
die Geschäftsverbindungen mit dem Kunden fristlos zu beenden.
Weiters gelten im Falle des Zahlungsverzuges der Ersatz sämtlicher
Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 1 % p.M. als vereinbart.
- Der Kunde stimmt ausdrücklich zu,
dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des
Kreditschützverbandes von 1870 erfolgt. Im Falle des
Zahlungsverzuges können alle dem Kunden betreffenden und dem
Kreditgeber im Rahmen dieses Geschäftsverhältnisses bekannt
werdenden Daten - insbesondere zur Wahrung berechtigter
Gläubigerschutzinteressen - an gemeinsame Einrichtungen
bevorrechteter Gläubigerschutzverbände, wie z.B.
Kreditevidenzen oder Inkassoinstitute, weitergegeben werden.
- Der von Ihrem Girokonto abgebuchte
Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der
Karteninhaber nicht binnen 14 Tagen nach Abbuchung schriftlich
widerspricht.
- Die Beendigung der
Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne
Angaben von Gründen erfolgen; die Karte muss in diesen Fällen
unverzüglich der Gesellschaft zurückgegeben werden.
- Änderungen von Adressen,
Bankverbindungen und dgl. sind unverzüglich der Gesellschaft
bekannt zu geben.
- Der Kunde hat an der Tankstelle
folgende Sicherheitsvorschriften zu befolgen:
a) Das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer ist verboten!
b) Motor und Fremdheizung sind während des Tankens abzustellen!
c) Allenfalls ausgelaufenes Mineralöl ist sofort mit dem
dafür bereitgehaltenen Ölbindemittel zu bedenken!
- Die Gesellschaft ist berechtigt,
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu ändern.
In diesem Falle erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung.
Nach Erhalt dieser geänderten Bestimmungen akzeptiert der Kunde
diese durch erneutes Verwenden der Karte.
- Als Erfüllungsort und
Gerichtsstand anerkennen die Parteien Salzburg.
- Zur Benützung der Tankanlage ist
nur der Tankkartenbesitzer, oder ein von ihm ausdrücklich
Bevollmächtigter berechtigt. Gibt der Tankkunde die Tankkarte
unter Vollmachtserteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich,
den Inhalt dieser Bedienungsanleitung
dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen
des Zuwiderhandelns gegen diese Verpflichtung.
- Die AP-Trading GmbH behält sich
die Öffnungszeiten der Tankkartenanlage vor und weiter im
Bedarfsfall die Kontengierung der Treibstoffmenge.
- Der Ersatz verlorengegangener oder
beschädigter Tankkarten hat ausschließlich über die
AP-Trading GmbH zu erfolgen. Die Benützung der Tankanlage ist
ausschließlich mit den von der AP-Trading GmbH zugelassenen
Kartensystemen gestattet.
- Bei Zweifelsfragen über die
getankte Treibstoffmenge wird die volle Beweiskraft der Messergebnisse
des Tankstellenzählwerks anerkannt.
- Beim Wählvorgang am Tankcomputer
sind jeweils die „Befehle" abzuwarten, bevor die nächste
Eingabe erfolgt. Pro Karte immer nur einen Zapfpunkt freigeben.
- Tankkarten sind nicht sonne- und
hitzebeständig und dürfen auch keinem Magnetfeld ausgesetzt
werden.
- Bei Wahl einer falschen Zapfsäule
ist der Zapfhahn abzunehmen, und dann wieder ein zuhängen da sonst
ein anderer Kunde auf ihre Karte tanken könnte.
- Preise und Rabatte sind ohne
Gewähr und Änderungen bleiben der AP-Trading vorbehalten.
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